Eine Wohnungsvergabe kann nur bei positiver SCHUFA - Auskunft erfolgen. Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsanträge bleiben unberücksichtigt. Ihre Angaben sind Grundlage für den Abschluss eines Mietvertrages. Unrichtige bzw. unvollständige Angaben können zur Anfechtung oder fristgerechten bzw. fristlosen Kündigung eines abgeschlossenen Mietvertrages führen!
Die Gültigkeitsdauer der Wohnungsbewerbung beträgt 3 Monate ab Eingangsdatum. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keine Nachricht von uns erhalten, können wir Ihnen leider keine Ihren Wünschen entsprechende Mietwohnung anbieten. Eine Wohnungsvergabe erfolgt nach internen, objektiven Vergabekriterien. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Genossenschaft auf Wohnungszuteilung entsteht durch Abgabe dieser Bewerbung nicht.
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